Liebe frischgebackene Familienmitglieder,
ihr möchtet eurem tapferen Liebling eine privat zu zahlende Freude bereiten? Und befindet euch in einem Umkreis von 70km von mir? Dann seid ihr hier auch genau richtig. Ich koche für eure Heldin ihr Lieblingsessen, oder bringe es ihr vorbei, verwöhne sie mit einer schönen Entspannungsmassage und mache es gleich noch etwas kuschelig zuhause, um nur einige Beispiele zu nennen. Ansonsten besprechen wir den Umfang und Dauer meiner Leistung.
Meine Arbeit als Mütterpflegerin setzt dort an, wo die Arbeit der Hebammen leider aus zeitlichen Gründen enden muss. Meine Tätigkeit ist sehr breit Gefächert und beinhaltet verschiedene pflegerische Tätigkeiten**. Die Mutter hat die Möglichkeit mit mir ihre Geburtserlebnisse offen anzusprechen ohne irgendwelche Wertung, das Neugeborene wird von mir achtsam betreut und liebevoll gehütet, damit die Mutter auch Zeit für sich wieder findet und ihrem Kopf wieder Ruhe einkehrt!
Warme und nahrhafte Mahlzeiten für die Wöchnerin zuzubereiten macht mir Freude, Geschwisterkinder werden ebenso betreut. Bei Fragen zum Säugling stehe ich zur Seite, die Mutter wird über wichtige Rückbildungsübungen informiert, ermutigt und motiviert. Das sind ein paar Beispiele, wie die Unterstützung durch mich, einer Mütterpflegerin, aussehen kann. Mein Tätigkeitsbereich geht weit über das einer normalen Haushaltshilfe hinaus.
Weiterbildungen:
Nochmal kurz und knapp:
Wer übernimmt die Kosten für eine Mütterpflegerin?
Die Kosten für meinen Einsatz in der Familie werden nach der Geburt ganz von den Krankenkassen übernommen. In der Schwangerschaft oder einige Monate nach der Geburt werden die Kosten teilweise übernommen, aber da am besten bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen( da gibt es Unterschiede). Die Mutter oder die Familie stellt dafür einen Antrag bei der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe(leider heißt das noch so). Als Grundlage dienen der §24 h des SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, zuzahlungsfrei) und der §38 des SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall, zuzahlungspflichtig). Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person (ab 13 Jahren) zu dieser Zeit den Haushalt führen kann.
Kurze Info: Auch bei Homeoffice- Phasen ist der Partner oder die Partnerin "nicht da", sondern an der Arbeit oder das Gleiche mit Homeschooling.
Mit der Vorlage eines unterschriebenen Attests von einem Arzt ist die Kostenübernahme gesichert, bzw. dass ich in der Familie unterstützend wirken darf.
Möchtest Du oder möchtet ihr gerne einen Termin vereinbaren und mich kennenlernen, dann schaut ins Impressum. Sollte ich nicht erreichbar sein, dann bin ich gerade im Einsatz. Bitte hinterlasst mir eine Nachricht per Mail, Whatsapp oder auf der Mailbox. Ich melde mich noch am gleichen Tag.
Ich freue mich auf Dich/Euch! 🌼🌻🌷